Bürgermeister Bohling unterstützt Bewerbung des Amtsgerichtes Meppen

Meppen -Das Land Niedersachsen sucht ab 2013 einen geeigneten Standort für ein Zentrales Vollstreckungsgericht mit 10 bis 13 Beschäftigten. „Meppen erfüllt alle ausgeschriebenen Voraussetzungen des Justizministeriums“, sagt Bürgermeister Jan Erik Bohling, der sich gemeinsam mit dem Direktor des Amtsgerichtes Meppen, Hermann Schütte, darum bemüht, dass die Kreisstadt den Zuschlag erhält.

Bereits vor zwei Jahren hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Schuldner- und Vermögensverzeichnisse in jedem Bundesland ab dem 1. Januar 2013 zentral bei einem Vollstreckungsgericht geführt werden. Hierfür sucht das Niedersächsische Justizministerium jetzt einen geeigneten Standort und macht dabei klare Vorgaben. So werden Mindestgrößen für Büroflächen und Archiv oder auch so genannte Allgemeinflächen, beispielsweise Toiletten oder Sozialräume, und Raumreserven gefordert. Zudem dürfen in dem Gebäude nur geringfügige Baumaßnahmen erforderlich sein.

Weitere Voraussetzung: Das Objekt muss sich an einem Standort eines Amtsgerichtes mit mindestens acht Richterplanstellen befinden. „Meppen erfüllt die Voraussetzungen ausnahmslos. Im Gebäude des Amtsgerichtes und dem angrenzenden Gebäude in der Obergerichtsstraße 16/18 stehen ausreichend Räume zur Verfügung. Da diese kostengünstig eingerichtet werden können, hält sich die Belastung des Landes in Grenzen“, sagt Bürgermeister Jan Erik Bohling.

Der Meppener Verwaltungschef zeigt sich mit Blick auf die Bewerbung des Meppener Amtsgerichtes zuversichtlich. Weitere Unterstützung erhofft sich Bohling vom Landtagsabgeordneten Bernd-Carsten Hiebing sowie von Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann. Beide bat er in einem persönlichen Brief darum, sich für Meppen als zukünftigen Standort für das Zentrale Vollstreckungsgericht einzusetzen.

Bereits vor einigen Jahren hatte sich Meppen – allerdings erfolglos – als zentrales Mahngericht beworben.

Keine Kommentare möglich.